Einvernehmliche Scheidung - Kosten und Vorteile

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Ehegatten nicht über die mit der Scheidung verbundenen Fragen wie z.B. Vermögen, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Immobilien streiten. Vielmehr treffen sie Regelungen über einzelne Punkte oder gelangen im Rahmen einer Paketlösung zu einer umfassenden Scheidungsvereinbarung. Selbstverständlich läuft auch eine einvernehmliche Scheidung nicht immer ohne Meinungsverschiedenheiten ab. Allerdings liegt der Fokus dann darauf, diese aufzulösen und durch Kompromisse zu sinnvollen Regelungen und fairen Ergebnissen zu gelangen.

Einvernehmliche Scheidung - Vorteile

Im Vergleich zur streitigen Scheidung hat die einvernehmliche Ehescheidung für die Betroffenen zahlreiche Vorteile - persönlich, wie auch wirtschaftlich.

 

Einvernehmliche Scheidung – Gestaltungsmöglichkeiten für die Beteiligten

Die einvernehmliche Scheidung bietet den ganz wesentlichen Vorteil, dass die Beteiligten mit Hilfe des Rechtsanwalts für Familienrecht die komplexe Situation einer Trennung und Scheidung auflösen und so regeln können, wie es für die individuelle Situation der Beteiligten passend ist. Die Ehegatten können dabei gemeinsam mit ihren Anwälten (oder auch nur einem Anwalt, siehe Scheidung mit nur einem Anwalt) aktiv tätig werden. Durch diese Einwirkungsmöglichkeit sind die Betroffenen bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht der Entscheidung Dritter ausgeliefert, sondern haben es selbst in der Hand, die Basis für ihren neuen Lebensabschnitt zu gestalten. Eine Situation, in der jeder gewinnen kann.

 

Gelingt eine einvernehmliche Scheidung nicht, muss der Richter über die mit Trennung und Scheidung verbundenen Fragen, wie z.B. den Unterhalt, einzeln entscheiden. Dabei kann er nur die Regelungen treffen, die das Gesetz im Familienrecht vorsieht. Die gesetzlichen Regelungen sind aber in vielen Fällen für die Ehegatten nicht zweckmäßig und ermöglichen keine Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Situation. Ist beispielsweise ein Ehegatte gezwungen, sein Haus zu verkaufen, um einen hohen Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten befriedigen zu können, ist dies häufig nur mit einem deutlichen Abschlag möglich. Gleiches gilt, wenn sich die Ehegatten nicht über die Aufteilung eines gemeinsamen Hauses einig werden und die Immobilie mittels Teilungsversteigerung verwertet werden muss.

 

Die einvernehmliche Scheidung ist was die Kosten betrifft und auch allgemein wirtschaftlich sinnvoll für die Beteiligten. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Ehegatte das gemeinsame Haus übernimmt und je nach Vermögenslage dafür auf nachehelichen Unterhalt und/oder Zugewinnausgleich und/oder Versorgungsausgleich verzichtet.

 

Schließlich läuft eine Ehescheidung wesentlich stressfreier ab, wenn die Parteien auf eine einvernehmliche Scheidung hinwirken und dabei Erfolg haben. Dies kommt nicht nur den Ehegatten, sondern besonders den Kindern zugute und wirkt sich positiv auf die persönlichen Beziehungen aller Beteiligten aus.

Einvernehmliche Scheidung und deren Kosten Vorteile

Eine einvernehmliche Scheidung ist was die Kosten angeht für die Beteiligten deutlich vorteilhafter als eine streitige Auseinandersetzung. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass nicht eine Vielzahl von Prozessen geführt werden muss, sondern es wird soweit wie möglich außergerichtlich verhandelt und auf eine faire Lösung hingearbeitet. Ist das gelungen, entstehen - neben Gebühren für diese Tätigkeit - nur für ein einziges Gerichtsverfahren, nämlich die einvernehmliche Scheidung selbst, Kosten.

Einvernehmliche Scheidung – welche Kosten fallen an?

Auch für eine einvernehmliche Scheidung fallen Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit, den Gebühren für das Erzielen einer Einigung und den Kosten für das Scheidungsverfahren.

Die einvernehmliche Scheidung – Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit

Welche Kosten die einvernehmliche Scheidung für die außergerichtliche Tätigkeit mit sich bringt, hängt davon ab, ob eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt getroffen wurde oder nicht.

 

Gibt es keine Vereinbarung über das Honorar, gelten die gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Maßgeblich ist dann, welcher Geldbetrag in Rede steht.

Einvernehmliche Scheidung: Kosten durch eine Honorarvereinbarungen reduzieren

Es besteht das Potential, die einvernehmliche Scheidung was die Kosten angeht durch eine Honorarvereinbarung finanziell vorteilhafter zu gestalten. Gängig ist, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Dann zahlen Sie nur in dem Umfang, in dem der Anwalt tatsächlich für Sie tätig ist.

 

Neben einem Stundenhonorar wird in der Regel zusätzlich eine Einigungsgebühr vereinbart. Diese würde auch dann anfallen, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt und nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird. Hier ist eine Pauschale denkbar oder eine Gebühr, die sich am Gegenstandswert orientiert.

 

Die einvernehmliche Scheidung und Kosten des Scheidungsverfahrens

Für die einvernehmliche Scheidung werden die Kosten des Scheidungsverfahrens durch den Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt, bestimmt. Einzelheiten zu den Kosten finden Sie hier Kosten einer Scheidung

 

Wird im Scheidungstermin, wie oftmals bei einer einvernehmlichen Scheidung, eine Scheidungsvereinbarung protokolliert, löst dies nur geringe Gerichtskosten aus, die deutlich unter den Kosten für eine notarielle Beurkundung liegen.

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