Inhalt der Scheidungsvereinbarung

In einer Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung) können die sich bei einer Scheidung oder Trennung stellenden Fragen einvernehmlich geregelt werden. Inhalt eines solchen Vertrags sind vor allem die Themen Unterhalt der Kinder, Unterhalt des Ehegatten, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und gegebenenfalls Versorgungsausgleich. Geregelt wird beispielsweise, wer was zu bezahlen hat und wie vorhandenes Vermögen aufzuteilen ist. Auch wenn auf Ansprüche verzichtet wird, sollte dies in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Form der Scheidungsvereinbarung

Eine Scheidungsvereinbarung kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. In nahezu allen Fällen werden jedoch Regelungen zu Bereichen getroffen, für die das Gesetz eine bestimmte Form vorsieht. Zu solchen formbedürftigen Angelegenheiten zählen beispielsweise der nacheheliche Ehegattenunterhalt und der Zugewinnausgleich, sofern die die Vereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung abgeschlossen wird. Weiter der Versorgungsausgleich und die Übertragung von Immobilien. Wird auch nur einer dieser Punkte Gegenstand der Scheidungsvereinbarung, ist der Vertrag insgesamt formbedürftig. Die Vereinbarung muss dann entweder bei einem Notar beurkundet oder bei Gericht, in der Regel in dem Termin, in dem die Scheidung ausgesprochen wird, protokolliert werden.

 

Schon allein zu Beweiszwecken sollte eine Scheidungsvereinbarung immer mindestens schriftlich abgefasst werden.

Vorteile der Scheidungsvereinbarung

Eine Scheidungsvereinbarung bringt vor allem den Vorteil, dass sie individuell auf die Situation und Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt ist und die Ehegatten die Scheidung aktiv mitgestalten können. Es wird in einem kreativen Prozess eine Lösung erarbeitet, die für die persönlichen Interessen und die der Familie nach der Scheidung am besten ist. Dabei können in einer Scheidungsvereinbarung einzelne Punkte geregelt werden oder aber auch eine „Paketlösung“ vereinbart werden, die mehrere oder alle zu regelnden Angelegenheiten miteinander kombiniert.
Eine ideale Scheidungsvereinbarung ist zudem gerecht, so dass sich keiner der Beteiligten als Verlierer fühlt. Bei einer streitigen Scheidung sind die Betroffenen dagegen den Entscheidungen des Gerichts unterworfen. Ein Gericht kann nur das anordnen, was das Gesetz vorsieht. Gestalterische Freiheiten hat ein Richter nicht. Er kann insbesondere keine Elemente einer Scheidung miteinander verbinden oder aufeinander abstimmen. Auch kann das Gericht - mit Ausnahme von Haushaltsgegenständen - nicht die Eigentumsverhältnisse regeln.

 

Mit Hilfe einer Scheidungsvereinbarung können die Kosten für aufwändige gerichtliche Verfahren vermieden werden. Wenn beide Ehegatten auf eine einvernehmliche Regelung hinwirken, ist diese oft in einem überschaubaren Zeitraum ausgehandelt und formuliert. Gerichtliche Verfahren ziehen sich dagegen meist über Monate und belasten nicht nur finanziell, sondern auch psychisch.

Die Scheidungsvereinbarung als Leitbild der humanen Scheidung

Bei Erarbeitung einer Scheidungsvereinbarung sind die beteiligten Eheleute gleichgestellte Verhandlungspartner, die ähnlich wie bei Vertragsverhandlungen im Wirtschaftsbereich fair und unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze verhandeln, mit dem Ziel, auch nach der Scheidung noch miteinander sprechen zu können. Dies dient nicht nur dem persönlichen Wohl, sondern vor allem auch dem der Kinder.

Ihre Scheidungsvereinbarung – Berücksichtigung individueller Verhältnisse

Im Bereich der Scheidungsvereinbarung können wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen. Seit mehr als 30 Jahren werden in der Kanzlei Scheidungen nach der von uns entwickelten Philosophie der humanen und einvernehmlichen Scheidung begleitet.

 

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