Häufig gestellte Fragen bei Trennung und Scheidung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht. Erfahren Sie mehr über das Trennungsjahr, den Ablauf einer Scheidung, Scheidungskosten und die Frage, wann ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Inhalte zwar durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht erstellt wurden, die Antworten gleichwohl nur allgemeine Informationen darstellen und eine individuelle Beratung nicht ersetzen können.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Der Scheidungsantrag wird von einem Anwalt, vorzugsweise einem Anwalt für Familienrecht, bei Gericht eingereicht. Dieser Antrag wird dem anderen Ehegatten per Post zugestellt. Anschließend klärt das Gericht, welche Ansprüche auf eine Altersversorgung von den Ehegatten erworben wurden. Steht dies fest, bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. Dazwischen liegen in der Regel mehrere Monate. Diese Zeit sollte dafür genutzt werden, weitere Scheidungsfolgen wie den Unterhalt, den Zugewinnausgleich oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens außergerichtlich zu regeln.
Weitere Informationen zum Ablauf der Scheidung
Was bedeutet das Trennungsjahr?
Nach dem Gesetz müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann. Der Scheidungsantrag selbst kann etwa ein bis zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
Muss ich für die Trennung ausziehen?
Für die Trennung ist es nicht erforderlich, dass ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht. Wohnen die Ehegatten noch zusammen in einer Wohnung bzw. einem Haus, dürfen aber keine ehelichen Gemeinsamkeiten mehr stattfinden. Dies bedeutet, dass es getrennte Schlafzimmer gibt und wechselseitig keine Haushaltsleistungen mehr erbracht werden, also jeder seine eigene Wäsche wäscht und für sich einkauft. Auch sollten die Mahlzeiten nicht mehr gemeinsam eingenommen werden. Sind Kinder vorhanden, ist die Rechtsprechung aber großzügig, wenn trotz einer Trennung noch zusammen gegessen wird.
Wann kann man einen Scheidungsantrag stellen?
Einen Scheidungsantrag kann man ca. elf Monate nach der Trennung stellen. Das Gesetz verlangt, dass zum Zeitpunkt der Scheidung seit der Trennung ein Jahr vergangen ist (das sogenannte „Trennungsjahr“). Wir empfehlen, den optimalen Zeitpunkt der Antragstellung mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht zu besprechen. Denn die sich unmittelbar an die Antragstellung anschließende Zustellung des Scheidungsantrags kann erhebliche Auswirkungen auf finanzielle Fragen haben. In manchen Fällen kann es ratsam sein, mit der Stellung des Scheidungsantrags noch etwas zu warten, in anderen Situationen ist unverzügliches Handeln erforderlich.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten der Scheidung allein richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Da diese sehr individuell ist, können keine allgemeingültigen Angaben zu den konkreten Kosten einer Scheidung gemacht werden. Es wird ein Verfahrenswert gebildet, der sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten und einem Anteil des Vermögens (in München 5%) zusammensetzt. Es sind gewisse Freibeträge zu berücksichtigen. Aus dem sich ergebenden Verfahrenswert errechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, die Sie mit im Internet verfügbaren Prozesskostenrechnern ermitteln können. Dabei ist zu beachten, dass für das Scheidungsverfahren nur zwei statt der üblichen drei Gerichtsgebühren anfallen. In aller Regel ist aber nicht nur die Scheidung durchzuführen, sondern auch der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und der Unterhalt zu klären. Dementsprechend erhöhen sich dann die Kosten der Scheidung.
Ausführliche Informationen und Beispiele zu den Kosten einer Scheidung erhalten Sie hier.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine Scheidung dauert erfahrungsgemäß zwischen vier und acht Monaten, wenn nur der Versorgungsausgleich mit der Scheidung verhandelt wird. Ist auch der Versorgungsausgleich nicht zu regeln, kann die Scheidung unter Umständen schon nach sechs Wochen erledigt sein. Wird über Unterhalt und/oder Zugewinnausgleich oder die Kinder gestritten, kann sich das Scheidungsverfahren über Jahre hinziehen.
Benötige ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Es wird zumindest ein Anwalt benötigt, der für einen Ehegatten den Scheidungsantrag stellt. Werden sonst keine Anträge gestellt, z.B. auf Zugewinnausgleich oder Unterhalt, und will der andere Ehegatte der Scheidung nur zustimmen, benötigt dieser keinen eigenen Anwalt.
Mehr zum Thema Scheidung mit nur einem Anwalt
Was ist eine Scheidungsvereinbarung?
In einer Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung) werden die Themen, die sich bei der Scheidung stellen, vor allem Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, in einer umfassenden Vereinbarung als Gesamtlösung geregelt. Idealerweise wird eine solche Vereinbarung während der Trennungszeit von Ihren Anwälten verhandelt und ausgearbeitet. Anschließend wird die Scheidungsvereinbarung bei Formbedürftigkeit entweder bei einem Notar beurkundet oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu Protokoll des Gerichts gegeben.
Mehr zur Scheidungsvereinbarung
Was ist eine Trennungsvereinbarung bzw. ein Trennungsvertrag?
Letztlich handelt es sich wie bei der Scheidungsvereinbarung um eine vertragliche Regelung der sich nach einer Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft stellenden Fragen. Inhaltlich können dieselben Fragen geregelt werden. Lediglich der Anlass ist ein anderer, nämlich die bloße Trennung. Aus diesem Grund beinhaltet die Trennungsvereinbarung häufig nur vorübergehende Regelungen, z.B. zum Umgang, zum Unterhalt oder zur Nutzung der Ehewohnung, die dann nur bis zur Scheidung gelten sollen. Die Trennungsvereinbarung kann aber auch bereits abschließende Regelungen beinhalten.
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