Düsseldorfer Tabelle 2021

Zum 1.1.2021 wurden erneut die Bedarfssätze von Kindern gemäß der Düsseldorfer Tabelle und damit der Kindesunterhalt angehoben.

Das Kindergeld beläuft sich nun auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind und 250,00 € für jedes weitere Kind.

 

Inhalt der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle bildet den finanziellen Bedarf von Kindern ab und ist Maßstab für die Höhe des geschuldeten Kindesunterhalts. Sie wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben.

 

 

Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2021

Gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2021, die zum 1.1.2021 Gültigkeit erlangt hat, steigen die monatlichen Unterhalts(zahl)beträge für Kinder je nach Alter des Kindes und unterhaltsrelevantem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen zwischen 16,50 € und 41,50 €.

Der Mindestbedarf steigt

-    für Kinder unter sechs Jahren von 369,00 € auf 393,00 €
-    für Kinder zwischen sechs und elf Jahren von 424,00 € auf 451,00 € und
-    für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren von 497,00 € auf 528,00 €.

 

Die Bedarfsbeträge für volljährige Kinder steigen signifikant zwischen 34 EUR und 55,00 EUR. Der Bedarf für Volljährige mit einem eigenen Hausstand beträgt unverändert 860,00 €.

Zu beachten ist, dass die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht. Hat der Unterhaltspflichtige an mehr Personen Unterhalt zu zahlen, erfolgt für jede weitere Person eine Abgruppierung um eine Einkommensgruppe. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten bemisst sich der Kindesunterhalt hingegen nach der nächst höheren Einkommensgruppe.

 

Jedem Zahler von Kindesunterhalt muss empfohlen werden, seine aktuelle Unterhaltsverpflichtung zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kindesunterhalt in Form eines dynamischen Unterhalts, der den zu zahlenden Kindesunterhalt in Form eines Prozentsatzes des Mindestbedarfs ausweist, festgelegt ist. Denn dann muss der Unterhaltspflichtige von sich aus den ab dem jeweiligen Zeitraum geltenden höheren Unterhalt leisten.
Unterhaltsberechtigte sollten darauf hinwirken, dass die neuen Beträge bezahlt werden.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier. Am Ende des Dokuments sind die Tabellen mit den vom Unterhaltspflichtigen tatsächlich zu leistenden Zahlbeträgen abgedruckt. Diese sind nicht mit den auf Seite 1 gelisteten Bedarfssätzen identisch, da bei der Ermittlung der Zahlbeträge das hälftig auf den Bedarf anzurechnende Kindergeld berücksichtigt werden muss.

Aktualisiert wurden auch die Süddeutschen Leitlinien, die Sie sich hier herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass in den Leitlinien nur die Bedarfssätze der Kinder abgedruckt sind. Vom Unterhaltspflichtigen zu entrichten sind aber die Zahlbeträge, wie sie im Anhang der Düsseldorfer Tabelle stehen.

 

Düsseldorfer Tabelle 2021

Süddeutsche Leitlinien 2021

 

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