Unterhalt: Abänderung eines Versäumnisurteils

Erstellt von Rechtsanwalt Alexander Graf von Luxburg | | Aktuelle Beiträge

Achtung: Beim Unterhalt unbedingt Versäumnisurteil vermeiden!Bei der Abänderung eines Versäumnisurteils über Unterhalt sind nicht die in der Erstentscheidung relevanten fingierten Verhältnisse maßgebend, sondern die tatsächlichen Umstände wie insbesondere das unterhaltsrechtliche Einkommen.


Der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 98/08 vom 12.5.2010) hatte den Fall zu entscheiden, in dem ein Polizeibeamter zunächst durch ein Versäumnisurteil zur Zahlung von Unterhalt für seine beiden minderjährigen Kinder in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbedarfs verurteilt worden ist. In der Klageschrift wurde sein Einkommen mit mtl. € 2.225,00 vorgetragen. Tatsächlich aber verfügte er über ein Einkommen von lediglich € 1.550,00. Verurteilt wurde er, da er sich im Verfahren nicht eingelassen hatte, auf der Grundlage des von den Klägern vorgetragenen Einkommens.

Der Polizeibeamte begehrte nun mit dem - beständigen - Vortrag, er verdiene lediglich noch € 1.550,00 mtl., Abänderung des Versäumnisurteils. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Abänderungsklage nur begründet ist, wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse vorliegt. Wesentlich ist die Änderung dann, wenn sie zu einer Veränderung des geschuldeten Unterhalts von ca. 10% führt.

In der Rechtsprechung umstritten war bisher, ob bei einer Prüfung der wesentlichen Veränderung auf das im Ersturteil zugrundegelegte (fingierte und tatsächlich "unrichtige") Einkommen von € 2.225,00 abzustellen sei oder aber auf das damals tatsächlich bezogene Einkommen von (auch damals bereits nur) € 1.550,00. Im ersteren Falle wäre der Abänderungsantrag zulässig (da Verringerung des Einkommens von € 2.225,00 auf € 1.550,00 vorgetragen), im zweiten Falle nicht (da unverändertes Einkommen). Der BGH hat sich für die zweite Lösung entschieden, d.h. der Antrag war unzulässig.

Für die Rechtspraxis bedeutet dies, dass ein durch Versäumnisurteil festgesetzter Unterhalt nicht allein schon deshalb abgeändert werden kann, weil das Gericht bei dessen Berechnung von einem falschen Einkommen ausgegangen ist.

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