| Betreuungsunterhalt ab dem 3. Geburtstag |
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| Montag, den 13. Dezember 2010 um 12:43 Uhr |
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Muss die Mutter mehr als 25 Stunden arbeiten? Neues BGH-Urteil vom 15.09.2010 XII ZR 20/09. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Mutter, die ein 8 Jahre altes Kind betreut, mit 25 Wochenarbeitsstunden in ausreichendem Umfang erwerbstätig ist.
Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach der Gesetzgeber für Kinder ab 3 Jahren den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgegeben habe und kein Raum mehr für ein Altersphasenmodell sei. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aufgehoben und die Sache zurück verwiesen. Danach muss das Kammergericht folgendes prüfen und seiner Entscheidung zugrundelegen: Das Kammergericht hatte es abgelehnt, dass bei einem 3-jährigen Kind noch eine vollzeitige Betreuung in Frage kommen könnte. Diese neue Entscheidung des BGH ist bereits auf Kritik gestoßen. Ob sie auf Dauer gegen die anderslautende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Bestand haben wird, muss sich zeigen. Des weiteren hatte der BGH indiziert: Dies bedeutet, dass die unterhaltspflichtigen Väter solche Angebote machen werden, wonach sie selbst im verstärkten Umfang an der Betreuung mitwirken, damit die Mutter ganztags arbeiten kann (und muss).
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