Trennungsvereinbarung - Trennungsvertrag

Trennungsvereinbarung bzw. Trennungsvertrag – was ist das?

Eine Trennungsvereinbarung bzw. ein Trennungsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen zwei Ehegatten anlässlich der Trennung. Inhaltlich kann sich eine Trennungsvereinbarung auf die sich unmittelbar bei einer Trennung stellenden Fragen wie beispielsweise Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Nutzung der Wohnung, Aufenthalt der Kinder, Aufteilung der Haushaltsgegenstände etc. beschränken. Es ist aber auch möglich, wie in einer Scheidungsvereinbarung bereits Regelungen zu Fragen zu treffen, die erst im Falle einer Scheidung zum Tragen kommen. Allerdings muss dabei jeder Ehegatte für sich überlegen, ob er die Trennung emotional bereits soweit überwunden hat, dass er rationale Entscheidungen treffen kann. In jedem Fall sollten Anwälte hinzugezogen werden, die die angedachten Regelungen auf ihre Angemessenheit hin überprüfen.

 

Letztlich sind sowohl die Trennungsvereinbarung als auch die Scheidungsvereinbarung Eheverträge. Lediglich die Anlässe sind verschieden.

 

Es gibt auch Ehegatten, die eine Trennungsvereinbarung schließen, in der sie umfassend ihre finanziellen Verhältnisse, insbesondere die Aufteilung des Vermögens und den Zugewinnausgleich regeln, dann aber wegen der mit einer Scheidung verbundenen Nachteile verheiratet bleiben.

 

Ist die Trennungsvereinbarung formbedürftig?

Eine Trennungsvereinbarung kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Wenn in einem Trennungsvertrag jedoch Themen geregelt werden, die formbedürftig sind, ist für die gesamte Vereinbarung die vorgeschriebene Form einzuhalten. So bedürfen z.B. Regelungen zum Unterhalt nach der Scheidung (sog. „nachehelicher Unterhalt“), dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich der notariellen Beurkundung oder der gerichtlichen Protokollierung.

 

Regelungen zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt während der Trennung sind dagegen formfrei möglich.

 

In jedem Fall sollte ein Trennungsvertrag aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich festgehalten werden.

Vorteile einer Trennungsvereinbarung

Die Trennungsvereinbarung hilft, bereits unmittelbar nach der erfolgten Trennung klare Verhältnisse zu schaffen. Die Beteiligten können sich dadurch besser auf die neue Situation einstellen und frühzeitig entsprechende Schritte für ihr weiteres Leben ergreifen. Werden gerichtliche Verfahren notwendig, ziehen diese sich häufig über Monate hin. In der Zwischenzeit bleiben die Fragen, die eigentlich einer dringenden Klärung bedürfen, in der Schwebe. Eine Neuausrichtung des eigenen Lebens wird erschwert und durch die Kosten solcher Verfahren belastet.

Die Trennungsvereinbarung als Baustein der einvernehmlichen und humanen Scheidung

Eine frühzeitige Trennungsvereinbarung reduziert die mit einer Trennung verbundenen Spannungen und beseitigt Unsicherheiten. Drohende langwierige Auseinandersetzungen werden vermieden. Der individuell ausgehandelte Trennungsvertrag ist in der Regel ausgewogen, kostengünstig und hilft, vorhandenes Vermögen zu erhalten. Gelingt es, bereits im Rahmen einer Trennungsvereinbarung eine abschließende Regelung aller relevanten Punkte zu erreichen, ist die Scheidung nur noch eine Formsache.

 

Gerne sind wir Ihnen behilflich, eine für Ihre Situation passende Trennungsvereinbarung auszuhandeln und zu erarbeiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

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